Artikel 47
Eintragungshindernisse
- Kommt das Amt bei der Prüfung gemäß Artikel 45 zu dem Schluss, dass das Geschmacksmuster, für das Schutz beantragt wird:
(a) der Begriffsbestimmung nach Artikel 3 Buchstabe a) nicht entspricht, oder
b) gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt,
so weist es die Anmeldung zurück.
- Die Anmeldung kann nur zurückgewiesen werden, wenn dem Anmelder zuvor Gelegenheit gegeben worden ist, die Anmeldung zurückzunehmen oder zu ändern oder eine Stellungnahme einzureichen.