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Materielles geschmacksmusterrecht

Abschnitt 1 - Schutzvoraussetzungen

Artikel 3 - Begriffe
Artikel 4 - Schutzvoraussetzungen
Artikel 5 - Neuheit
Artikel 6 - Eigenart
Artikel 7 - Offenbarung
Artikel 8 - Durch ihre technische Funktion bedingte Geschmacksmuster und Geschmacksmuster von Verbindungselementen
Artikel 9 - Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen

Abschnitt 2 - Umfang und Dauer des Schutzes

Artikel 10 - Schutzumfang
Artikel 11 - Schutzdauer des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 12 - Schutzdauer des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 13 - Verlängerung

Abschnitt 3 - Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Artikel 14 - Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 15 - Geltendmachung der Berechtigung auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 16 - Wirkungen der Gerichtsentscheidung über den Anspruch auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 17 - Vermutung zugunsten des eingetragenen Geschmacksmusterinhabers
Artikel 18 - Recht des Entwerfers auf Nennung

Abschnitt 4 - Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Artikel 19 - Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 20 - Beschränkung der Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 21 - Erschöpfung der Rechte
Artikel 22 - Vorbenutzungsrecht betreffend das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 23 - Verwendung durch die Regierung

Abschnitt 5 - Nichtigkeit

Artikel 24 - Erklärung der Nichtigkeit
Artikel 25 - Nichtigkeitsgründe
Artikel 26 - Wirkung der Nichtigkeit