Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Vollstreckung
Artikel 79 - Anwendung des Vollstreckungsübereinkommens
Abschnitt 2 - Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 80 - Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte
Artikel 81 - Zuständigkeit für Verletzung und Rechtsgültigkeit
Artikel 82 - Internationale Zuständigkeit
Artikel 83 - Reichweite der Zuständigkeit für Verletzungen
Artikel 84 - Klage und Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 85 - Vermutung der Rechtsgültigkeit - Einreden
Artikel 86 - Entscheidungen über die Rechtsgültigkeit
Artikel 87 - Wirkungen der Entscheidung über die Rechtsgültigkeit
Artikel 88 - Anwendbares Recht
Artikel 89 - Sanktionen bei Verletzungsverfahren
Artikel 90 - Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
Artikel 91 - Besondere Vorschriften über im Zusammenhang stehende Verfahren
Artikel 92 - Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte zweiter Instanz - Weitere Rechtsmittel
Abschnitt 3 - Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 93 - Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte sind
Artikel 94 - Bindung des nationalen Gerichts