Artikel 142
Rechtsstellung
- Das Amt ist eine Agentur der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.
- Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
- Das Amt wird von seinem Exekutivdirektor vertreten.