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Artikel 142

Rechtsstellung

  1. Das Amt ist eine Agentur der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.
  2. Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
  3. Das Amt wird von seinem Exekutivdirektor vertreten.