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    Internationale registrierung von marken

    Allgemeine Bestimmungen
    Artikel 182 - Anwendung der Bestimmungen

    Internationale Registrierung vauf der grundlage einer Anmeldung einer Unionsmarke oder einer Unionsmarke
    Artikel 183 - Einreichung einer internationalen Anmeldung
    Artikel 184 - Form und Inhalt der internationalen Anmeldung
    Artikel 185 - Eintragung in die Akte und in das Register
    Artikel 186 - Mitteilung der Nichtigkeit der Basisanmeldung oder Basiseintragung
    Artikel 187 - Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung
    Artikel 188 - Internationale Gebühren

    Internationale Registrierungen, in denen die Union benannt ist
    Artikel 189 - Wirkung internationaler Registrierungen
    Artikel 190 - Veröffentlichung
    Artikel 191 - Beanspruchung des Zeitrangs in einer internationalen Anmeldung
    Artikel 192 - Beantragte Inanspruchnahme des Zeitrangs beim Amt
    Artikel 193 - Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen und Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse
    Artikel 194 - Kollektiv- und Gewährleistungsmarken
    Artikel 195 - Recherche
    Artikel 196 - Widerspruch
    Artikel 197 - Ersatz einer Unionsmarke durch eine internationale Registrierung
    Artikel 198 - Nichtigerklärung der Wirkung einer internationalen Registrierung
    Artikel 199 - Rechtswirkung der Eintragung eines Rechtsübergangs
    Artikel 200 - Rechtswirkung der Eintragung von Lizenzen und anderen Rechten
    Artikel 201 - Prüfung von Anträgen auf Eintragung eines Rechtsübergangs
    Artikel 202 - Umwandlung einer im Wege einer internationalen Registrierung erfolgten Benennung der Union in eine nationale Markenanmeldung oder in eine Benennung von Mitgliedstaaten
    Artikel 203 - Benutzung einer Marke
    Artikel 204 - Umwandlung
    Artikel 205 - Kommunikation mit dem Internationalen Büro
    Artikel 206 - Sprachenregelung