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Internationale registrierung von marken

Allgemeine Bestimmungen
Artikel 182 - Anwendung der Bestimmungen

Internationale Registrierung vauf der grundlage einer Anmeldung einer Unionsmarke oder einer Unionsmarke
Artikel 183 - Einreichung einer internationalen Anmeldung
Artikel 184 - Form und Inhalt der internationalen Anmeldung
Artikel 185 - Eintragung in die Akte und in das Register
Artikel 186 - Mitteilung der Nichtigkeit der Basisanmeldung oder Basiseintragung
Artikel 187 - Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung
Artikel 188 - Internationale Gebühren

Internationale Registrierungen, in denen die Union benannt ist
Artikel 189 - Wirkung internationaler Registrierungen
Artikel 190 - Veröffentlichung
Artikel 191 - Beanspruchung des Zeitrangs in einer internationalen Anmeldung
Artikel 192 - Beantragte Inanspruchnahme des Zeitrangs beim Amt
Artikel 193 - Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen und Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse
Artikel 194 - Kollektiv- und Gewährleistungsmarken
Artikel 195 - Recherche
Artikel 196 - Widerspruch
Artikel 197 - Ersatz einer Unionsmarke durch eine internationale Registrierung
Artikel 198 - Nichtigerklärung der Wirkung einer internationalen Registrierung
Artikel 199 - Rechtswirkung der Eintragung eines Rechtsübergangs
Artikel 200 - Rechtswirkung der Eintragung von Lizenzen und anderen Rechten
Artikel 201 - Prüfung von Anträgen auf Eintragung eines Rechtsübergangs
Artikel 202 - Umwandlung einer im Wege einer internationalen Registrierung erfolgten Benennung der Union in eine nationale Markenanmeldung oder in eine Benennung von Mitgliedstaaten
Artikel 203 - Benutzung einer Marke
Artikel 204 - Umwandlung
Artikel 205 - Kommunikation mit dem Internationalen Büro
Artikel 206 - Sprachenregelung