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Artikel 207

Ausschussverfahren

  1. Die Kommission wird von einem Ausschuss für Durchführungsvorschriften unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
  2. Wird auf den vorliegenden Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.